Das EUGH-Urteil vom 1. Oktober 2019 wirft seine Schatten voraus. Denn die gerichtliche Auslegung der GDPR erfordert, dass User zu Cookies für Werbezwecke explizit ihr Einverständnis geben müssen. Unternehmen, die auf ihrer Website, für das Online-Tracking oder im elektronischen Direktmarketing hauptsächlich 3rd Party Data nutzen, werden dadurch erhebliche Datenmengen verlieren. Und damit verlieren sie auch die Basis für ihr Online-Marketing.
Zusätzlich schwer wiegt die Tatsache, dass nach Firefox nun auch Chrome das 3rd Party Data Tracking per Default unterbinden wird.